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BVerwG, 21.12.1968 - V B 180.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Anerkennung von Vertrauensschutz
Verfahrensgang
- VG Köln, 28.06.1967 - 5 K 521/64
- BVerwG, 21.12.1968 - V B 180.67
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.08.1963 - III C 262.61
Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1968 - V B 180.67
Ein Vertrauensschutz ist nur dann anzuerkennen, wenn der Begünstigte die Unrichtigkeit des Bescheides weder veranlaßt noch erkannt und wenn er ferner die gewährten Leistungen entweder verbraucht oder im Vertrauen auf die Bestandskraft des Verwaltungsaktes Vermögensdispositionen getroffen hat, die nicht mehr oder nur mit wirtschaftlichen, für ihn nicht zumutbaren Nachteilen rückgängig gemacht werden könnten (für alle Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG III C 262.61 - und dortige Zitate [NJW 1964, 563 = Mtbl. BAA 1964, 120]). - BVerwG, 25.07.1967 - IV B 164.66
Rechtmäßigkeit der Abfindung eines Flurbereinigungsteilnehmers - Beschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1968 - V B 180.67
Für die sogenannte Divergenzrevision muß nicht nur die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Tatsachengerichts abweicht, bezeichnet, sondern es muß auch angeführt werden, worin die Abweichung bestehen soll (vgl. Beschluß vom 25. Juli 1967 - BVerwG IV B 164.66 - und dortige Zitate). - BVerwG, 23.04.1965 - I B 23.65
Auszug aus BVerwG, 21.12.1968 - V B 180.67
Die Beschwerde des Beteiligten war zurückzuweisen, weil Zulassungsgründe nach Maßgabe des § 132 Abs. 2 VwGO in der Beschwerdeschrift nicht geltend gemacht worden sind (Beschluß vom 23. April 1965 - BVerwG I B 23.65 -).